Die Temperaturen steigen bis auf 37 Grad. Termin beim Münchener MIM wegen meiner angeblichen Gewaltbereitschaft. Das Amtsgericht hat dies zur Auflage gemacht. Herr Hambach, hauptamtlicher Mitarbeiter des MIM, teilt mir bei einem eineinhalbstündigen Gespräch mit, dass es keine Arbeitsgrundlage für eine Therapie gebe. Voraussetzung für eine Therapie sei nämlich, dass Männer ihre Frauen tatsächlich schlagen. Da ich sage, dass ich meine Frau nicht geschlagen hätte, sei der Anlass zu einer Therapie nicht gegeben. Er wirkt verärgert, dass ich zu ihm gekommen bin ohne eine Gewaltbereitschaft zuzugeben. Ich habe alleerdings kein Interesse, Herrn hambach zuliebe etwas zuzugeben, was ich nicht gemacht habe.
Das hat schon die oberbayerische Amtsrichterin Raber-Rödl nicht verstanden. Mag ja sein, dass mir diese Person etwas angedichtet hätte. Immerhin habe ich mich vor Gericht stets klar und deutlich gegen jegliche Unterstellungen gewehrt, was ihr offensichtlich nicht gepasst hat. Andererseits hatte ich kein Interesse, Frau Raber-Rödl einen Gefallen zu tun und eine Missbrauchs- oder Gewaltgeschichte zusammen zu reimen, die ich nie begangen habe.