Amtsrichterin Raber-Rödl erlässt schriftlich einen Beschluss, dass der Umgang mit meinen Kindern zweiwöchentlich bei Frau Bauer stattfinde. Im übrigen gebe es ja bald ein weiteres Gerichtsverfahren zu dem Thema, daher sei ein Zweiwochenrythmus durchaus gerechtfertigt. Was sie nicht sagt: Damit ist die Zusage von Jugendamtsmitarbeiterin Poller mir gegenber ausgehebelt, dass der Umgang jede Woche stattfinde. Nur unter dieser Zusage hatte ich einem Wechsel des Umgangsbegleiters zugestimmt.
Hier werden Vereinbarungen schleichend außer Kraft gesetzt. Mag für Außenstehende eine Lappalie sein, für meine Kinder und mich ist es aber entscheidend, ob wir uns einmal die Woche oder nur alle zwei Wochen für jeweils zwei Stunden sehen. Und jede Viertelstunde Verzögerung ist ebenfalls entscheidend. Wichtig ist für uns auch, ob wir auf einem sauberen oder einem stark verschmutzten Teppich spielen.
Letzte Kommentare