Die mit bayerischer Logik ausgeschmückte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Frau Gstattenbauer durch die Staatsanwaltschaft München II kann nicht unwidersprochen bleiben. Dem Unsinn von „selbst miterlebt” heiße nicht, dass Frau Gstattenbauer auch „anwesend” gewesen sei, halte ich Wahrigs Wörterbuch, den Duden und eine Textgenese entgegen. „Selbst miterlebt” besage eindeutig in seinem Wortlaut und seiner Bedeutung, dass die betreffende Person dabei gewesen ist. Insbesondere das Verb „erleben” meint, dass eine Person aktiv dabei ist. Dies wird verstärkt durch das Wort „selbst”.
Im übrigen sprechen die Fakten klar dafür, dass die Behauptung, ich hätte mein Frau „grün und blau geschlagen” nicht der Wahrheit entsprechen. Dies geht zum einen aus der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich wegen angeblicher Körperverletzung hervor. Zum anderen hat Lydia ein früheres ärztliches Attest von Herrn Dr. Patters vorgelegt, in dem Sie behauptet, von mir gewürgt und geschlagen worden zu sein. Herr Patters schrieb dagegen nach Untersuchung Lydias: „Am Hals waren keine Traumafolgen nachweisbar”. Er stellte offenbar auch keine Einwirkungen von Schlägen fest - sonst hätte er dieses erwähnt.
Ein Jahr später besuchte Lydia erneut Dr. Patters. Wieder gab Sie gegenüber dem Arzt an, von mir geprügelt und bedroht worden zu sein. Herr Patters stellte nach einer Untersuchung fest: „Folgen einer Gewalteinwirkung waren nicht nachzuweisen.”
Bin mal gespannt , was die Staatsanwaltschaft darauf antwortet.
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