12Aug
S. 41/42 (Telefonat mit Frau Stamm)
Widersprüchliche Aussagen von Frau Stamm. Einerseits wird sie mit folgenden Aussagen zitiert: „Auch ohne die Behauptung des sexuellen Missbrauchs hätte Frau Ribeira wegen den massiven Gewaltanwendungen ihr gegenüber, z.B. die Zuweisung der Wohnung erlangen können.” Bezüglich der angeblichen Gewalt von Herrn Fahrenschon gegenüber Frau Ribeira gibt Frau Stamm an: „Wenn eine Frau berichtet, geschlagen worden zu sein, gehen unsere Mitarbeiterinnen davon aus, dass es zutrifft.”
Dem entgegen sagt Frau Stamm kurz darauf: „Persönlich hätte sie keine Gewaltmerkmale an Frau Ribeira wahrnehmen können, ebenso keine Reaktion von Frau Ribeira, die auf Gewalterfahrungen schließen ließen.”
S. 44: „Versuche von Partnertherapien scheiterten mehrfach”
Anmerkung: Es hat nie eine Partnertherapie stattgefunden.
Tags: Gewalt
08Jan
Ich schreibe an Rechtsanwältin Botzer in Sachen Ehewohnung und die baldige Beendigung des Mietvertrages der ehemals ehelichen Wohnung, der auf mich lautet. Ich schlage eine Aufteilung der Gegenstände und Möbel vor, Lydia kann die Küche bekommen.
Das Gutachten des Kinderzentrums ist seit zwei Monaten überfällig. Der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München teilt mit, dass auch meine Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Lydia wegen falscher Verdächtigungen „keine Folge" gegeben werde. Gemeint war ihr Vorwurf, ich hätte sexuellen Missbrauch an Franziska begangen.
Klasse. In Deutschland kann eine Frau ihrem Mann sexuelen Missbrauch anhängen, ohne Belege dafür haben zu müssen. Sie kann kann sogar in sich wiedersprechende Angaben über den Verlauf des angeblichen Missbrauchs machen. Sie kann zusätzlich den Vorwurf der Gewalt erheben, obwohl Ärzte feststellen, dass es keine Gewalt gegeben hat. All das hat keinerlei Folgen für die Frau.
Tags: Gewalt, Missbrauch, Oberlandesgericht, Wohnung
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