Ich schreibe an Rechtsanwalt Rosener. Ich halte es für erforderlich, gegen die Einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes, mir für die Geburt von Johanna das Aufenhaltsbestimmungsrecht abzuerkennen, Beschwerde einzulegen.
Zum einen ist Botzers Behauptung, ich hätte verlangt, dass Franziska während der Geburt von Johanna zu mir kommen solle, falsch. Ich hatte vielmehr schriftlich darum gebeten, dass Johanna zu ihren Großeltern kommen möge. Aber offensichtlich hat es die Anwältin mit Lesen nicht so.
Zum anderen argumentiert Frau Botzer, es liege gegen mich nach wie vor der Verdacht des sexuellen Missbrauchs vor. Dabei übersieht sie jedoch die Fakten, die dies mittlerweile widerlegen: Der Kinderarzt hat klar festgestellt, dass kein manueller sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Der Umgangsbetreuer, Herr Kaiser, hat gesagt, dass hier kein Missbrauch vorliegt. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs, ausgelöst durch Lydia, wurde eingestellt. Zudem gibt es offenkundige Widersprüche in den Aussagen Lydias bei ihren unterschiedlichen Beschreibungen des angeblichen Missbrauchs im Badezimmer.
Und schließlich werden den Großeltern keinerlei Vergehen zur Last gelegt - weshalb sollte Franziska also nicht dorthin kommen?
Im Briefkasten liegt ein Schreiben vom Jugendamt. Man habe Franziska gemäß § 42 SGB VIII am 9.10.2005 in Obhut genommen. Wenn ich damit nicht einverstanden sei, müsse ich mich an das Amtsgericht wenden. Interessant ist das Datum. Offensichtlich produzieren die Mitarbeiter des Jugendamtes nur Unsinn.
Letzte Kommentare