Kindertherapeutin darf falsche Diagnose stellen

Mittwoch, 18. November 2009. Öffentliche Verhandlung am Landgericht München. Die KIndertherapeutin Susanne D. will in einer Spieltherapie „alarmierende Signale“ eines sexuellen Missbrauchs an einem Kind festgestellt haben, begangen durch den Vater. Daraufhin wurde der Umgang des Kindes zu seinem Vater für mehr als sieben Monate unterbunden. Ein aussagepsychologisches Gutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass kein Missbrauch stattgefunden hat, Frau D. gravierende Fehler gemacht und unter anderem keine Anamnese erstellt hat. Über einen Krankenhausaufenthalt des Kindes sei sie nicht informiert gewesen und interpretierte Doktorspiele des Kindes als Missbrauchssignale.

Die Richterin vertritt die Auffassung, dass Frau D. ihre Missbrauchsäußerungen machen durfte, unabhängig davon, wie sie zu dieser Auffassung gelangt sei. Ein Vergleich wird geschlossen, Frau D. zahlt widerrufbar 3000 Euro an den Vater.

Kommentar: Eine bemerkenswerte Auffassung des Gerichtes. Demnach dürfte ein Pilot auf einem falschen Flugplatz landen, ein Journalist sich seine Geschichten ausdenken und die Supermarktkassiererin falsch abrechnen – es bliebe folgenlos. So folgenlos wie die Vorgehensweise der Kindertherapeutin Susanne D., die laut Gutachterin eine Art „ärztlichen Kunstfehler“ mit erheblichen Konsequenzen begangen hat.

Süddeutsche Zeitung und Münchner Merkur berichten

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