{"id":216,"date":"2010-09-25T21:30:10","date_gmt":"2010-09-25T19:30:10","guid":{"rendered":"http:\/\/bergsturz.net\/?page_id=216"},"modified":"2014-10-11T20:21:01","modified_gmt":"2014-10-11T18:21:01","slug":"offener-brief-an-die-justizministerin","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bergsturz.net\/?page_id=216","title":{"rendered":"Brief an die Justizministerin"},"content":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Justizministerin,<\/p>\n<p>sind V\u00e4ter in unserer Gesellschaft unerw\u00fcnscht?<\/p>\n<p>Dieser Eindruck dr\u00e4ngt sich mir auf, wenn ich die selbst erlebte Rechtssprechung an bayerischen Gerichten der vergangenen Jahre betrachte:<\/p>\n<p>Eine Mutter bezichtigt ihren Mann jahrelang des sexuellen Missbrauchs an einer der beiden gemeinsamen T\u00f6chter.<br \/>\n-Zahlreiche \u00e4rztliche Untersuchungen ergeben allerdings, dass es keinen Missbrauch gegeben hat.<br \/>\n-Gutachter k\u00f6nnen ebenfalls keinen Missbrauch nachweisen. Der Vater erh\u00e4lt nach langen Umgangsaussetzungen unbegleiteten Umgang.<\/p>\n<p>Die Mutter boykottiert die per Gericht angewiesenen Umg\u00e4nge des Vaters mit seinen beiden Kindern \u00fcber Jahre immer wieder.<\/p>\n<p>Ein umfangreiches Sachverst\u00e4ndigengutachten stellt fest, dass die Mutter eine ihrer T\u00f6chter wiederholt erheblich misshandelt hat. Die Schilderungen der Mutter bez\u00fcglich des Missbrauchs seien wenig nachvollziehbar. Es wird zudem eine psychiatrische Untersuchung der Mutter empfohlen.<\/p>\n<p>Trotz derartiger Fakten \u00fcbertragen das zust\u00e4ndige Amtsgericht wie auch das Oberlandesgericht (OLG) der Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Erkenntnisse des Sachverst\u00e4ndigengutachtens, welches vom Amtsgericht selbst in Auftrag gegeben worden war, scheinen keine Rolle zu spielen. Der Vater wird zudem angewiesen, der Mutter nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Das Argument der Verwirkung aufgrund der jahrelangen wiederholten Missbrauchsvorw\u00fcrfe durch die Mutter l\u00e4sst das OLG nicht gelten.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang auch die Ansicht des Landgerichtes M\u00fcnchen. Der Vater hatte eine Kindertherapeutin verklagt, die an demselben Kind Jahre nach dem ersten Missbrauchsvorwurf durch die Mutter \u201ealarmierende&#8220; und \u201eeindeutige&#8220; Signale eines erneuten sexuellen Missbrauchs festgestellt haben wollte. Die Kindesmutter war bei der Therapeutin regelm\u00e4\u00dfig zu Gast.<\/p>\n<p>Ein Sachverst\u00e4ndigengutachten ergab allerdings auch hier, dass es keinen Missbrauch gegeben hatte. Im Gegenteil wurde festgestellt, dass die Kindertherapeutin gravierende Fehler gemacht hatte. So habe sie es unterlassen, eine Anamnese zu machen, was einem \u201e\u00e4rztlichen Kunstfehler mit erheblichen Folgen&#8220; gleichzusetzen sei. Sie habe Untersuchungsmethoden angewandt, die keinesfalls zul\u00e4ssig sind. Sie habe keine Alternativhypothesen angestellt und lie\u00df sich durch die Kindesmutter, die stets von einem Missbrauch \u00fcberzeugt war, beeinflussen. Zudem wurde der Therapeutin, die dem Kind nach eigenen Worten einen \u201ekontaminationsfreien Raum&#8220; bieten wollte, mangelnde Objektivit\u00e4t und Voreingenommenheit nachgewiesen.<\/p>\n<p>Die Richterin am Landgericht vertrat die Meinung, dass die Therapeutin das Recht und die M\u00f6glichkeit haben m\u00fcsse, ihren Missbrauchsverdacht zu \u00e4u\u00dfern, unabh\u00e4ngig davon, wie sie zu dieser Erkenntnis gekommen sei. Dass diese laut Sachverst\u00e4ndigengutachten gravierende Fehler begangen hat, spielte somit keine Rolle.<\/p>\n<p>Nach derartigen Erfahrungen komme ich zu dem Eindruck, dass in diesem Land diffamierende Vorw\u00fcrfe \u00fcber eine andere Person in die Welt gesetzt werden d\u00fcrfen, ohne dass dies Konsequenzen hat f\u00fcr denjenigen, der diese Vorw\u00fcrfe \u00e4u\u00dfert. Er muss sie nicht einmal beweisen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen\u00fcber V\u00e4tern handelt.<\/p>\n<p>Ich habe zudem gelernt, dass eine Person auf derartige Weise nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell zugrunde gerichtet werden kann. Die Frau und Mutter, die den Missbrauchsverdacht \u00e4u\u00dfert, bekommt Prozesskostenbeihilfe. Der angegriffene Mann und Vater muss mindestens die H\u00e4lfte der Prozess-, -Sachverst\u00e4ndigen und Gutachterindustrie, die damit in Gang gesetzt wird, selbst bezahlen &#8211; ungeachtet der Tatsache, dass er sich nichts zuschulden kommen lie\u00df.<\/p>\n<p>Ich komme au\u00dferdem zu dem Ergebnis, dass V\u00e4ter beim Vorwurf des Missbrauchs nahezu rechtlos und Spielball der Institutionen sind. Dass auch Kinder zerbrechen k\u00f6nnen, wenn man ihnen auf diese den Vater nimmt, scheint dabei nicht zur Kenntnis genommen zu werden &#8211; wenngleich es stets \u201eum das Wohl der Kinder&#8220; gehen soll.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru\u00df<\/p>\n<p>Ein Vater<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Justizministerin, sind V\u00e4ter in unserer Gesellschaft unerw\u00fcnscht? 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