Dinge, die man nicht braucht: Reiseabbruchversicherung von TravelProtect

Es gibt Dinge im Leben, die man nicht wirklich braucht: eine elektrische Heckklappe am Auto, eine Geschirrspülmaschine oder ein Abonnement der Bild-Zeitung zum Beispiel. Darüber hinaus gibt es Dinge im Leben, die sich als nutzlos herausstellen. Dazu gehören Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen.

TravelProtect, ein Unternehmen der Bayerische Allgemeine Versicherung AG (Motto: „Wir sind verlässlich: Unsere Kundinnen und Kunden vertrauen uns seit 1858“), bietet solche Reiseversicherungen an. In den Bedingungen heißt es: Versichert sind unter anderem medizinische Ereignisse wie „unerwartet schwere Erkrankung“ eines nicht mitreisenden nahen Verwandten.

„Was wurde wann von wem gebucht?“

Ist man nun, sagen wir, mit einem Wohnmobil auf dem Weg in ein anderes europäisches Land und wird während dieser Reise plötzlich ein Elternteil schwer krank, so dass man sofort nach Hause muss, denkt man sich als Versicherungsnehmer: Immerhin habe ich die Versicherung bei der TravelProtect. Die wird die Kosten für die außerplanmäßige Heimreise übernehmen, so einen kurzfristig gebuchten Flug und die Spritkosten für die Heimfahrt des Autos, welches die Lebenspartnerin alleine 2000 Kilometer weit nach Hause fährt. Da sie dies nicht an einem Tag schafft, muss sie in einem Motel übernachten.

Nachdem man diesen Sachverhalt bei Travelprotect gemeldet hat, verlangt die Versicherung zahlreiche Dokumente und Nachweise: eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte „Ärztliche Bescheinigung; Unterlagen, die das Verwandtschaftsverhältnis zu der erkrankten Person belegen; Kopie der Buchungsbestätigung aller Reiseleistungen, verbunden mit dem Hinweis: „Was genau wurde wann von wem bei wem zu welchem Preis gebucht?“; Original der Stornorechnungen der nicht genutzten Reiseleistungen; Zahlnachweise über die Bezahlung der Reisekosten.

Keine Erstattung

Letztlich ist all diese Mühe vergebens, denn TravelProtect teilt dem Versicherungsnehmer nach der Bearbeitung mit, dass die Kosten des plötzlichen Rückfluges nicht erstattet werden können, da die Rückreise nicht der gleichen Art und Qualität der Anreise entsprach. Auch die Sprit- und Übernachtungskosten, die bei der ungeplanten Rückfahrt des Autos durch die Partnerin entstanden sind, seien nicht erstattungsfähig, da es sich hierbei nicht um gebuchte Reiseleistungen handele. Im Übrigen sei die Partnerin nicht über den Vertrag mit versichert – offenbar geht TravelProtect davon aus, dass das Wohnmobil selbstständig nach Hause fährt, nachdem der Versicherungsnehmer das Flugzeug nehmen musste.

So erteilt Travelprotect mal wieder eine Versicherungslektion, die den Ruf der Branche bestätigt: Selbst wenn Du einen Vertrag über eine Reiseabbruchversicherung besitzt und nachweislich eine Reise abbrechen musst, heißt das keineswegs, dass die Versicherung die dadurch entstandenen außerplanmäßigen Kosten erstattet. Als Reisender und Bürger lernt man daraus: eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung bei TravelProtect / Bayerische Allgemeine Versicherung AG gehört zu den Dingen, die man nicht braucht.

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