Sehr geehrte Justizministerin,
sind Väter in unserer Gesellschaft unerwünscht?
Dieser Eindruck drängt sich mir auf, wenn ich die selbst erlebte Rechtssprechung an bayerischen Gerichten der vergangenen Jahre betrachte:
Eine Mutter bezichtigt ihren Mann jahrelang des sexuellen Missbrauchs an einer der beiden gemeinsamen Töchter.
-Zahlreiche ärztliche Untersuchungen ergeben allerdings, dass es keinen Missbrauch gegeben hat.
-Gutachter können ebenfalls keinen Missbrauch nachweisen. Der Vater erhält nach langen Umgangsaussetzungen unbegleiteten Umgang.
Die Mutter boykottiert die per Gericht angewiesenen Umgänge des Vaters mit seinen beiden Kindern über Jahre immer wieder.
Ein umfangreiches Sachverständigengutachten stellt fest, dass die Mutter eine ihrer Töchter wiederholt erheblich misshandelt hat. Die Schilderungen der Mutter bezüglich des Missbrauchs seien wenig nachvollziehbar. Es wird zudem eine psychiatrische Untersuchung der Mutter empfohlen.
Trotz derartiger Fakten übertragen das zuständige Amtsgericht wie auch das Oberlandesgericht (OLG) der Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Erkenntnisse des Sachverständigengutachtens, welches vom Amtsgericht selbst in Auftrag gegeben worden war, scheinen keine Rolle zu spielen. Der Vater wird zudem angewiesen, der Mutter nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Das Argument der Verwirkung aufgrund der jahrelangen wiederholten Missbrauchsvorwürfe durch die Mutter lässt das OLG nicht gelten.
Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang auch die Ansicht des Landgerichtes München. Der Vater hatte eine Kindertherapeutin verklagt, die an demselben Kind Jahre nach dem ersten Missbrauchsvorwurf durch die Mutter „alarmierende“ und „eindeutige“ Signale eines erneuten sexuellen Missbrauchs festgestellt haben wollte. Die Kindesmutter war bei der Therapeutin regelmäßig zu Gast.
Ein Sachverständigengutachten ergab allerdings auch hier, dass es keinen Missbrauch gegeben hatte. Im Gegenteil wurde festgestellt, dass die Kindertherapeutin gravierende Fehler gemacht hatte. So habe sie es unterlassen, eine Anamnese zu machen, was einem „ärztlichen Kunstfehler mit erheblichen Folgen“ gleichzusetzen sei. Sie habe Untersuchungsmethoden angewandt, die keinesfalls zulässig sind. Sie habe keine Alternativhypothesen angestellt und ließ sich durch die Kindesmutter, die stets von einem Missbrauch überzeugt war, beeinflussen. Zudem wurde der Therapeutin, die dem Kind nach eigenen Worten einen „kontaminationsfreien Raum“ bieten wollte, mangelnde Objektivität und Voreingenommenheit nachgewiesen.
Die Richterin am Landgericht vertrat die Meinung, dass die Therapeutin das Recht und die Möglichkeit haben müsse, ihren Missbrauchsverdacht zu äußern, unabhängig davon, wie sie zu dieser Erkenntnis gekommen sei. Dass diese laut Sachverständigengutachten gravierende Fehler begangen hat, spielte somit keine Rolle.
Nach derartigen Erfahrungen komme ich zu dem Eindruck, dass in diesem Land diffamierende Vorwürfe über eine andere Person in die Welt gesetzt werden dürfen, ohne dass dies Konsequenzen hat für denjenigen, der diese Vorwürfe äußert. Er muss sie nicht einmal beweisen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber Vätern handelt.
Ich habe zudem gelernt, dass eine Person auf derartige Weise nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell zugrunde gerichtet werden kann. Die Frau und Mutter, die den Missbrauchsverdacht äußert, bekommt Prozesskostenbeihilfe. Der angegriffene Mann und Vater muss mindestens die Hälfte der Prozess-, -Sachverständigen und Gutachterindustrie, die damit in Gang gesetzt wird, selbst bezahlen – ungeachtet der Tatsache, dass er sich nichts zuschulden kommen ließ.
Ich komme außerdem zu dem Ergebnis, dass Väter beim Vorwurf des Missbrauchs nahezu rechtlos und Spielball der Institutionen sind. Dass auch Kinder zerbrechen können, wenn man ihnen auf diese den Vater nimmt, scheint dabei nicht zur Kenntnis genommen zu werden – wenngleich es stets „um das Wohl der Kinder“ gehen soll.
Mit freundlichem Gruß
Ein Vater