Der CSU-Totalschaden

Natürlich kann man die von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seit Jahren heftig vorangetriebene und von seinem Vorgänger Alexander Dobrindt initiierte (ebenfalls CSU) Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen als Diskriminierung ausländischer Autofahrer sehen. Immerhin hätten nur Ausländer für die Straßenbenutzung gezahlt, Deutsche hätten über eine Absenkung der Kfz-Steuer finanziell mehr oder weniger neutral gestellt werden sollen.

Die Gefahr, dass am Ende so geurteilt würde, wie nun durch den Europäischen Gerichtshof geurteilt worden ist, war von Anfang an da und klar sichtbar. Nur die Herren Dobrindt und Scheuer haben stets so getan, als sei die Maut so gut wie gesetzt und völlig EU-konform.

Man fragt sich, wie weit beziehungsweise kurz der Sachverstand von Dobrindt, Scheuer und ihren Beratern eigentlich reicht? Ist der so schütter wie das Haar von Dobrindt? Offensichtlich fällt er ihnen gerade auf die Füße. Man fragt sich auch, warum nicht eine Maut eingeführt wird, so simpel und klar wie in der Schweiz oder in Österreich: Plakette auf die Scheibe, alle zahlen.  Der administrative Aufwand hielte sich in Grenzen, es flössen sofort Einnahmen. Und die Kfz-Steuer hätte man mit einigem zeitlichen Abstand trotzdem absenken können. Nur die beiden Themen von Beginn an miteinander zu verbinden, ist in hohem Maße dilettantisch gewesen.

Für den Steuerzahler sind bereits massive Kosten durch das CSU-Nebelprojekt entstanden. Sogar eine Gesellschaft zur Umsetzung der Maut wurde bereits gegründet – das Bundesverkehrsministerium hatte dem Ticketverkäufer CTS Eventim und seinem österreichischen Partner Kapsch TrafficCom einen zwei Milliarden Euro schweren Auftrag zum Verkauf der Maut-Vignetten erteilt. Die dürften nun Schadenersatz fordern.

Wer kommt für den finanziellen Schaden auf? Dobrindt? Scheuer? Ein Unternehmensmanager, der offensichtlich und wider besseres Wissen Mist baut, haftet in solchen Fällen persönlich. Gleiches sollte auch für Minister gelten – in Kombination mit der sofortigen Entlassung wegen Unfähigkeit.

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